Finanzierung

 

Die Kosten für die Therapie richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Nötig ist in jedem Quartal die Vorlage der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse. Nach 1-3 orientierenden Sprechstunden (Abklärung der Therapienotwendigkeit bzw. geeigneterer Maßnahmen)  und max. 4 sogenannten probatorischen Sitzungen (Anamneseerhebung und Diagnostik) wird ein Therapieantrag an die Krankenkasse versendet. Sobald die Bewilligung erteilt ist, kann die reguläre Therapie begonnen werden. Im Rahmen einer Kurzzeitbehandlung können bis zu 24 Stunden durchgeführt werden. Die Therapie kann bei Notwendigkeit in eine Langzeittherapie umgewandelt werden (bis zu 60, im Ausnahmefall auch 80 Stunden).

 

Privat- bzw. BeihilfepatientInnen:
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Setzen Sie sich am besten vor dem Erstgespräch mit Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfe in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären. In den meisten Fällen schickt Ihnen Ihre Krankenkasse/Beihilfe Formulare zu, die Sie zur Therapie mitbringen. Hier sind zunächst meist 5 probatorische  Sitzungen antragsfrei möglich. Anschließend werden in der Regel 40 Behandlungsstunden beantragt. Das Höchstkontingent für die verhaltenstherapeutische Behandlung beträgt auch hier 80 Stunden. Manche Kassen genehmigen jedoch je nach Tarif pauschal einen bestimmten Stundensatz pro  Jahr (i.d.R. 20 oder 30 Stunden).

 

Selbstzahler:
Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen, z.B. weil Sie lange Wartezeiten vermeiden bzw. verhindern möchten, dass Ihre Diagnose der Krankenkasse mitgeteilt wird.